Motorradclubs 101 – So erstellen Sie die Satzung für Motorradclubs Teil I

Statuten schaffen das solide Fundament, das Ihren Motorradclub zusammenhält. Wenn sie sorgfältig verfasst und strikt befolgt werden, stellen sie sicher, dass Ihr Club die vielen Herausforderungen übersteht, denen er im Laufe der Jahre und Jahrzehnte gegenübersteht. Wenn Sie sich in vierzig Jahren umschauen und Ihr Motorradclub immer noch existiert, ist es wahrscheinlich, dass die Satzung, die Sie heute erstellen, weitgehend für den Erfolg Ihres Clubs verantwortlich ist.

Wenn Sie Ihre Satzung erstellen, sollten Sie bedenken, dass dieses Dokument der große Clubausgleich sein wird, der das Gesetz sein wird, von dem kein einzelnes Clubmitglied abhängen, ignorieren oder dagegen antreten kann. Bei der Erstellung dieses Dokuments sollten große Überlegungen und Überlegungen angestellt werden. Einmal verfasst, ist die Satzung der Fahrplan, der Ihre Mitglieder leiten wird.

Diese Artikelserie zeigt Ihnen, was die Satzung Ihres Clubs enthalten sollte und gibt Ihnen grundlegende Anweisungen, wie Sie sie schreiben:

· Die Satzung sollte mit einem gut sichtbar oben angebrachten Erstellungs-/Änderungsdatum beginnen. An diesem Datum können alle Mitglieder auf einen Blick wissen, dass sie die aktuellste Version haben.

· Es sollte ein Inhaltsverzeichnis geben, damit Mitglieder schnell nach gewünschten Abschnitten suchen und darauf zugreifen können.

Artikel 1 sollte das Datum der Gründung des Motorradclubs festlegen. Zusammen mit dem Geburtsdatum des Clubs wird der Name des Clubs für immer angegeben. Es sollte die physische Adresse und die Website-URL, die URL der Facebook-Seite, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer und andere Kontaktinformationen enthalten.

Artikel II

Abschnitt 1 Der Verein:

Abschnitt 1 von Artikel II sollte erläutern, wie die physische Zusammensetzung des Clubs sein sollte. Darin wird angegeben, wie viele Mitglieder ein Club hat (oder eine unbegrenzte Anzahl von Mitgliedern) und wie die männlichen und weiblichen Mitglieder bezeichnet werden sollen (dh Eigentum vs. Mitglieder). Sie legt fest, wie viel Prozent der Mitgliedschaft Motorräder besitzen müssen (in Georgien sind dies 80 % der Clubmitglieder) und wie lange eine Mitgliedschaft dauern wird (dh bis das Mitglied seine Mitgliedschaft auflöst oder gegen die Satzung verstößt).

§ 2 Mitgliedschaft:

Abschnitt 2 von Artikel II legt generell fest, was für die Mitgliedschaft in Ihrem Motorradclub erforderlich ist. Darin sollen die Voraussetzungen für eine ordentliche oder künftige (Probe-)Mitgliedschaft enthalten sein. Darin wird das Mindestalter eines Mitglieds angegeben und welche Qualifikationen das Mitglied auf seinem Führerschein haben sollte, bevor es beitreten kann. Darin wird festgelegt, wie ein potenzielles Mitglied (hang around) als potenzieller Kunde bezeichnet wird und wie der Interessent zu einem regulären Mitglied wird. Darin wird auch das für die Mitgliedschaft erforderliche Mindestalter angegeben.

Abschnitt 2a: Angehende Mitgliedschaft:

In Abschnitt 2a von Artikel II wird das Verhalten eines Interessenten während des Prospektionszeitraums beschrieben. Sie legt die Pflichten des Sponsors des Interessenten und die Pflichten des Interessenten fest. Sie listet alle Anforderungen an einen Interessenten auf und legt ausdrücklich dar, was von einem Interessenten nicht verlangt werden kann und was von regulären Mitgliedern nicht mit einem Interessenten gemacht werden darf.

Abschnitt 3a: Hilfsmitgliedschaft

Abschnitt 3a von Artikel II behandelt die Hilfsmitgliedschaft oder die Pflichten des Vereinsvermögens. Es wird erklärt, wie alt die Hilfsmitglieder sein sollten, und besprechen die Art ihrer Verbindung mit dem Club und was es braucht, um ihre Farben zu gewinnen.

Abschnitt 4: Einleitung

Abschnitt 4 von Artikel II legt fest, was bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds durch den Club erforderlich ist.

Abschnitt 4a: Inaktive Mitglieder

Abschnitt 4a von Artikel II legt fest, wie inaktive Mitglieder behandelt werden und was als Zeit der Inaktivität gilt. Darin wird detailliert beschrieben, wie das MV den Mitgliedern eine Beurlaubung, einen Notfallurlaub oder eine Entlastung eines Mitglieds in besonderen Fällen gewährt. Es wird auch angegeben, wie lange Urlaubszeiten gewährt werden können.

Abschnitt 4b: Ununterbrochener guter Stand Stand

In Abschnitt 4b von Artikel II wird festgelegt, was erforderlich ist, damit ein Mitglied beim MV vollberechtigt ist. Normalerweise, wenn ein Mitglied mit seinen Beiträgen aktuell ist, Pflichten hat und einen bestimmten Mitgliedschaftszeitraum absolviert hat; sie könnten beispielsweise in „Gutes Ansehen“ berücksichtigt werden.

Abschnitt 5: Diskriminierung

Abschnitt 5 von Artikel II wird die Antidiskriminierungsklausel des Motorradclubs enthalten, wenn dies gewünscht wird.

In diesem Artikel wurde untersucht, welche allgemeinen Themen in Artikel I und II der gut geschriebenen Motorradclub-Satzung enthalten sind. Begleiten Sie mich in meinem nächsten Artikel, während wir tiefer in das Schreiben von Motorradclub-Satzungen eintauchen.

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